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Referenz: 957A-IB50
In hervorragender sonniger Panoramalage steht die Hälfte eines charakteristischen ländlichen Gebäudes, „Maso a Fugaiart“, zum Verkauf. Der zum Verkauf stehende Gebäudeteil sowie die großen Außenrasenflächen mit einer Fläche von 5.635 Quadratmetern befinden sich in einer besonderen Berglage, die die Nähe zum Touristenort Madonna di Campiglio mit einem einzigartigen und unwiederholbaren Blick auf die Gipfel der Brenta-Dolomiten verbindet. Der Zugang zum Grundstück erfolgt über eine kommunale unbefestigte Straße, für die die Bauarbeiten kürzlich genehmigt wurden Bau einer Forststraße für den Zugang zum Bauernhof gemäß dem beigefügten Projekt. Das Gebäude hat eine vorwiegend ländliche Ausrichtung, es beherbergte Ställe und Scheunen mit kleinen Wohnanteilen. Die Struktur und Typologie sind typisch mit vertikalen Mauern aus Stein und Mörtel und Fußböden, Dach und Mittelpfeiler aus Holz. Aus funktionaler Sicht sind die aktuellen Strukturen nicht für die Nutzung des Grundstücks geeignet, sondern erfordern eine radikale Renovierung. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die Stromleitung und das Aquädukt für die Abwassersystem muss der Imhoff-Tank vorhanden sein. Die Gesamtfläche auf drei Etagen beträgt ca. 305 m2 bei einer SUN von ca. 248 m2. Für eine mögliche Sanierungslösung wurden drei Renderansichten in die Galerie eingefügt. Städtebaulich gesehen fallen die freigelegten Flächen in das „Gebiet landwirtschaftliches Eigentum des PUP“, das Gebäude ist in den Gebieten für Wohnbau, historische Siedlung enthalten, klassifiziert als „Isolierte historische Siedlungen – Isolierte historische Gebäude“, im Sinne von Artikel 10 der NdA Artikel 10 der NdA legt fest, ......Die Änderung der Wohnnutzung kann für die im Sanierungsplan für isolierte Gebäude aufgeführten Gebäude, die sich außerhalb des Umfangs des bewohnten Zentrums befinden, analog zu den im Sanierungsplan für das Bergbaudenkmal enthaltenen Gebäuden angewendet werden für eine maximale Anzahl von vier Unterkünften pro denkmalgeschütztem Gebäude. Änderungen der beabsichtigten Nutzung müssen den Bestimmungen der Anpassungsregeln des Gesetzbuchs Nr. 16/2005 für Freizeit- und Urlaubsunterkünfte sowie für den gewöhnlichen Aufenthalt entsprechen, wie im vorherigen Artikel 9 bis dargelegt. Aus der beigefügten Bauunterlagen Nach dem PRG für Immobilien ist der Eingriff „Gebäudesanierung“ zulässig, der radikale Eingriffe wie den Abriss und den Wiederaufbau des Gebäudes sowie den Zugang zum Volumenbonus mit Prozentsätzen in Schritten von bis zu 25 % ermöglicht.--ee6e84e0715069ed02d7ae6540a77a1a!